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BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage der Auslegung des Begriffs "Unterhalt" in § 62 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 14.10.1987 - 2 BA 16/87
- BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87
Mit solchen, den rechts systematischen Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision außer acht lassenden Angriffen kann aber die Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. Beschlüsse vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87
Mit solchen, den rechts systematischen Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision außer acht lassenden Angriffen kann aber die Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. Beschlüsse vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82
Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Scheidung - Kindererziehung - Barunterhalt
Auszug aus BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtsgrundsätzlich geklärt, daß mangels einer eigenständigen Normierung des Begriffs Unterhalt im Bundesbesoldungsgesetz die unterhaltsrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts auch für die Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Besoldungsrechts maßgeblich sind (vgl. BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82]).